IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Dr. Kühnel als Vorsitzenden und die fachkundige Laienrichterin Dipl.-Päd. Andre und den fachkundigen Laienrichter Dr. Wesely über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt, ***, ***, gegen den Bescheid der Leitungsauswahlkommission für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen am Sitz des Landesschulrates für Niederösterreich vom 06.07.2017, Zl. ***, betreffend ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.08.2018 Norm: LDG 1984 §26L-DHG NÖ 2014 §5
Rechtssatz: Das Ergebnis des Auswahlverfahrens als vorgelagertes, von der Leitungsauswahlkommission zu führendes Verfahren stellt die Basis für die darauf aufbauenden, dienstrechtlich getrennten Akte der Ernennung zur Schulleitung bei öffentlich-rechtlichen Landeslehrpersonen und der Betrauung mit der Leitungsfunktion bei vertragl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.08.2018 Norm: LDG 1984 §26L-DHG NÖ 2014 §5
Rechtssatz: Die Auswahlbehörde [Leitungsauswahlkommission gemäß § 5 NÖ L-DHG 2014] hat bei ihrer Entscheidung sowohl die „formalen“ (gemäß § 26 LDG 1984) als auch die vom Verwaltungsgerichtshof angeführten „anderen Momente“ (z.B. fachunabhängige Managementfähigkeiten) zugrunde zu legen und abzuwägen. Die formalen Momente, wie sie ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 27.08.2018 Norm: LDG 1984 §26L-DHG NÖ 2014 §5
Rechtssatz: Auch eine (erst) aus Anlass der Bewerbung erfolgte „Leistungsfeststellung“ ist im Sinne des § 26 Abs. 3 zweiter Satz LVG im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen. Diese wiegt nicht weniger als eine Leistungsfeststellung eines in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bewerbers. ... mehr lesen...