Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
27.08.2018Norm
LDG 1984 §26Rechtssatz
Auch eine (erst) aus Anlass der Bewerbung erfolgte „Leistungsfeststellung“ ist im Sinne des § 26 Abs. 3 zweiter Satz LVG im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen. Diese wiegt nicht weniger als eine Leistungsfeststellung eines in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bewerbers.
Schlagworte
Dienstrecht; Landeslehrer; Leitungsstelle; Auswahlverfahren;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1182.001.2017Zuletzt aktualisiert am
31.10.2018