RS Lvwg 2018/8/27 LVwG-AV-1182/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

27.08.2018

Norm

LDG 1984 §26
L-DHG NÖ 2014 §5

Rechtssatz

Auch eine (erst) aus Anlass der Bewerbung erfolgte „Leistungsfeststellung“ ist im Sinne des § 26 Abs. 3 zweiter Satz LVG im Bewerbungsverfahren zu berücksichtigen. Diese wiegt nicht weniger als eine Leistungsfeststellung eines in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Bewerbers.

Schlagworte

Dienstrecht; Landeslehrer; Leitungsstelle; Auswahlverfahren;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1182.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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