1 Die Revisionswerberin steht als Volksschuloberlehrerin aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Kärnten. 2 Mit Bescheid vom 8. Jänner 2016 sprach die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde aus (Wiedergabe ohne die im Original vorhandenen Hervorhebungen): "Sie werden aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens vom 2. September 2015 sowie des fachärztlichen Gutachtens vom 5. Februar 2015 und den fachärztlichen Ergä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Hauptschuloberlehrerin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark. Mit Bescheid des Landesschulrates für Steiermark (LSR) vom 24. November 2003 wurde sie über ihren Antrag vom 6. Oktober 2003, in dem sie "um Versetzung in den dauernden Ruhestand nach § 12 LDG mit Wirksamkeit vom 31.10.2003" ersuchte, auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens vom 5. November 2003 gemäß § 12 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgeset... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §12 Abs1 idF 1996/201;LDG 1984 §12 Abs3;LDG 1984 §12 Abs6 idF 1996/201;LDG 1984 §12 Abs7;VwGG §34 Abs1 impl;
Rechtssatz: Der LSR als Dienstbehörde erster Instanz hat mit seinem Bescheid vom 24. November 2003 dem unstrittig bis dahin nicht modifizierten Antrag der Beschwerdeführerin, in dem diese "um Versetzung in den dauernden Ruhestand nach § 12... mehr lesen...