Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 24. März 1993 verstorbenen Ehegatten Karl C. Im Inventar der Verlassenschaft war unter den Aktiven unter anderem eine im Alleineigentum des Erblassers befindliche Liegenschaft mit einem Einheitswert von S 279.000,-- enthalten. Unter den Passiven wurden "Leistungen" der Beschwerdeführerin "zur Errichtung des Hauses mit Garage" im Betrag von S 250.000,-- ausgewiesen. In den Akten erliegt ein Schreiben des Beschwerdevertreters an den G... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bü... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung ist es für die Abzugsfähigkeit von Steuerschulden gemäß § 77 Abs 1 Z 1 iVm § 64 Abs 2 BewG erforderlich, daß der Steuerpflichtige mit der Belastung am jeweiligen Stichtag rechnen konnte. Unter diesem Gesichtspunkt sind lediglich solche Steuerschulden nicht abzugsfähig, bei denen zwar die rechtliche Verpfli... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung ist es für die Abzugsfähigkeit von Steuerschulden gemäß § 77 Abs 1 Z 1 iVm § 64 Abs 2 BewG erforderlich, daß der Steuerpflichtige mit der Belastung am jeweiligen Stichtag rechnen konnte. Unter diesem Gesichtspunkt sind lediglich solche Steuerschulden nicht abzugsfähig, bei denen zwar die rechtliche Verpfli... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu den im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Stichtagen abgesehen von den zu diesen Zeitpunkten bereits entstandenen Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern auch die zu diesen Zeitpunkten noch nicht entstandene... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Rechtsfrage strittig, ob die Beschwerdeführerin bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu den im Spruch: dieses Erkenntnisses genannten Stichtagen abgesehen von den zu diesen Zeitpunkten bereits entstandenen Verbindlichkeiten aus Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern auch die zu diesen Zeitpunkten noch nicht entstandene... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 9/1993, S 123 - 124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vo... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 9/1993, S 123 - 124; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0173 E 19. September 1989 RS 1 Stammrechtssatz Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vo... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer haben aus ihren Einkünften aus Vermietung zunächst steuerfreie Beträge im Sinne des § 28 Abs. 3 EStG 1972 gebildet. In ihren Vermögensteuererklärungen zum 1. Jänner 1989 machten sie jeweils 50 % dieser Beträge unter dem Titel der Rückstellung für Einkommensteuer als Schulden geltend. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde dem geltend gemachten Schuldenabzug die Anerkennung mit der Begründung: versagt, daß § 64 Abs. 2 BewG den vo... mehr lesen...
Beide Beschwerdeführer haben aus ihren Einkünften aus Vermietung zunächst steuerfreie Beträge im Sinne des § 28 Abs. 3 EStG 1972 gebildet. In ihren Vermögensteuererklärungen zum 1. Jänner 1989 machten sie jeweils 50 % dieser Beträge unter dem Titel der Rückstellung für Einkommensteuer als Schulden geltend. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden der belangten Behörde wurde dem geltend gemachten Schuldenabzug die Anerkennung mit der Begründung: versagt, daß § 64 Abs. 2 BewG den vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;VermStG §12;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0214
Rechtssatz: Unter dem Feststellungszeitpunkt gem § 64 Abs 2 BewG ist für Zwecke der Vermögensteuer der Hauptveranlagungszeitpunkt zu verstehen. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;VermStG §12;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0214
Rechtssatz: Unter dem Feststellungszeitpunkt gem § 64 Abs 2 BewG ist für Zwecke der Vermögensteuer der Hauptveranlagungszeitpunkt zu verstehen. ... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1993/9, S 123-124;
Rechtssatz: Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann e... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §77 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1993/9, S 123-124;
Rechtssatz: Für die Abzugsfähigkeit einer Schuld ist nicht nur der rechtliche Bestand entscheidend, es muß auch eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung des Leistungsverpflichteten vorliegen, weshalb auch eine bürgerlich-rechtlich bestehende Schuld nur dann e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116 Abs1;BAO §167 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;FinStrG §33 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/15/0074 85/15/0077 85/15/0076 85/15/0075
Rechtssatz: Im Falle der Abgabenhinterziehung sind die maßgebenden Hinterzieh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §116 Abs1;BAO §167 Abs2;BewG 1955 §77 Abs1 Z1;FinStrG §33 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/15/0074 85/15/0077 85/15/0076 85/15/0075
Rechtssatz: Im Falle der Abgabenhinterziehung sind die maßgebenden Hinterzieh... mehr lesen...