Auf Grund einer beim Wohnsitzfinanzamt der Beschwerdeführerin eingelangten amtlichen Mitteilung über die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile der Beschwerdeführerin und ihres Ehegatten an der A Gesellschaft m.b.H. (GmbH) in Höhe von S 1.031,-- pro S 100,-- des Nennkapitals änderte das Finanzamt mit dem auf § 295 BAO gestützten, an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid vom 5. November 1992 den früher erlassenen Bescheid über die Vermögensteuer ab dem 1. Jänner 1989 ab. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §101;BAO §189 Abs1;BAO §191 Abs1 litd;BAO §191 Abs3 litc;BewG 1955 §75 Abs3;
Rechtssatz: Die in § 191 Abs 3 lit c BAO und in § 75 Abs 3 BewG, idF vor der Aufhebung durch BGBl Nr 1993/818, angeordnete Wirkung von Bescheiden, mit denen ua der gemeine Wert von inländischen Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgestellt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft m.b.H. war im Feststellungszeitpunkt (1. Jänner 1986) mit jeweils 95 % des Stammkapitals an der AR-Gesellschaft m.b.H. und der AA-Gesellschaft m.b.H. beteiligt. Eigentümer sämtlicher Stammanteile an der beschwerdeführenden GmbH war die MB-Gesellschaft m.b.H., die in der Folge mit der Beschwerdeführerin verschmolzen wurde. Betreffend die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile an der MB-Gesellschaft m.b.H. zum 1. Jänner 1986 wird auf das hg. Erk... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §75 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile an den Untergesellschaften einer Holdinggesellschaft handelt es sich in Beziehung auf die Feststellung des gemeinen Wertes der Anteile der Holdinggesellschaft um Grundlagenbescheide iSd § 75 Abs 3 BewG und § 192 ... mehr lesen...