RS Vwgh 1995/4/6 93/15/0088

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Veröffentlicht am 06.04.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §101;
BAO §189 Abs1;
BAO §191 Abs1 litd;
BAO §191 Abs3 litc;
BewG 1955 §75 Abs3;

Rechtssatz

Die in § 191 Abs 3 lit c BAO und in § 75 Abs 3 BewG, idF vor der Aufhebung durch BGBl Nr 1993/818, angeordnete Wirkung von Bescheiden, mit denen ua der gemeine Wert von inländischen Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgestellt wird, für Anteilsinhaber, denen gegenüber dieser Bescheid nicht ergangen ist, setzt nach der Lehre (Hinweis Stoll, BAO, Kommentar, 2023 zu § 191; Ritz, BAO, Kommentar, 375 zu § 191) eine Zustellung des Feststellungsbescheides an die Anteilsinhaber voraus. Eine Zustellfiktion greift in diesem Zusammenhang nicht ein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993150088.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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