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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101;Rechtssatz
Die in § 191 Abs 3 lit c BAO und in § 75 Abs 3 BewG, idF vor der Aufhebung durch BGBl Nr 1993/818, angeordnete Wirkung von Bescheiden, mit denen ua der gemeine Wert von inländischen Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung festgestellt wird, für Anteilsinhaber, denen gegenüber dieser Bescheid nicht ergangen ist, setzt nach der Lehre (Hinweis Stoll, BAO, Kommentar, 2023 zu § 191; Ritz, BAO, Kommentar, 375 zu § 191) eine Zustellung des Feststellungsbescheides an die Anteilsinhaber voraus. Eine Zustellfiktion greift in diesem Zusammenhang nicht ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150088.X01Im RIS seit
14.01.2002