An der Beschwerdeführerin, einer GmbH & Co KG, sind zwei der drei Gesellschafter der GmbH, die Komplementärin der Beschwerdeführerin ist, als Kommanditisten mit einer bedungenen Einlage von je 25.000 S beteiligt. Mit Vereinbarung vom 30. September 1981 (in der Folge: Vereinbarung) erklärten die Gesellschafter der Beschwerdeführerin mit Wirkung vom Beginn des Geschäftsjahres 1981, daß die Kommanditisten im Innenverhältnis über ihre bedungene Einlage hinaus am Verlust teilnehmen... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 lite;BewG 1955 §3;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §7 Abs1;HGB §161 Abs1;HGB §167; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/08/05 93/14/0106 4 Stammrechtssatz Hat ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto seine Hafteinlage erbracht und zum Bewertungsstichtag keine weitergehende Pflicht zur Tragung von Verl... mehr lesen...
Die negativen Einheitswerte des Betriebsvermögens der beschwerdeführenden GmbH & Co KG wurden zu den oben genannten Stichtagen mit 116,46, 119,884 und 126 Millionen Schilling festgestellt. Vor den Abgabenbehörden strittig war die Aufteilung dieser negativen Einheitswerte auf die Mitunternehmer: Die Beschwerdeführerin vertrat die Meinung, trotz des negativen Kapitalkontos der Kommanditisten müßten auch diese entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis an der Aufteilung der ne... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §24 Abs1 lite;BewG 1955 §3;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §7 Abs1;HGB §161 Abs1;HGB §167;
Rechtssatz: Hat ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto seine Hafteinlage erbracht und zum Bewertungsstichtag keine weitergehende Pflicht zur Tragung von Verlusten übernommen, kann nicht von einer Schuld (einem Leisten-Sollen)... mehr lesen...