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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §24 Abs1 lite;Rechtssatz
Hat ein Kommanditist mit negativem Kapitalkonto seine Hafteinlage erbracht und zum Bewertungsstichtag keine weitergehende Pflicht zur Tragung von Verlusten übernommen, kann nicht von einer Schuld (einem Leisten-Sollen) des Kommanditisten gesprochen werden, die lediglich auflösend bedingt ist, weil allfällige zukünftige Gewinnanteile zunächst auf seinem Kapitalkonto gutzuschreiben seien, bis das Passivum ausgeglichen ist und der aktive Kapitalanteil die Höhe der bedungenen Einlage erreicht habe. Zum Bewertungsstichtag liegt nämlich ein derartiges "Leisten-Sollen" noch nicht vor, weshalb, wenn überhaupt, nur von einer aufschiebend bedingten Last gesprochen werden könnte, die daher nach Bewertungsrecht (§ 6 Abs 1 BewG) am Stichtag noch nicht zu beachten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140106.X04Im RIS seit
14.01.2002