Entscheidungen zu § 65 Abs. 3 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 1998/9/30 97/13/0045

Am Stammkapital der Beschwerdeführerin ist die E zu 100 % beteiligt. Zwischen der Beschwerdeführerin und der E besteht für den Bereich der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer ein Organschaftsverhältnis dergestalt, daß die Beschwerdeführerin Organgesellschaft der E und diese Organträgerin (ua) der Beschwerdeführerin ist. Die Beschwerdeführerin ermittelt ihren Gewinn jeweils zum 31. Oktober eines Jahres, die E jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Für die Jahre 1988 und 1989 bildete di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1998

RS Vwgh 1998/9/30 97/13/0045

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z2;BewG 1955 §64 Abs1;BewG 1955 §65 Abs3;GewStG §1 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0046 E 30. September 1998
Rechtssatz: Bei Ermittlung des Einheitswertes als Grundlage der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ist die Haftungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 94/13/0273

Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zum jeweils 31.8. eines Jahres. Ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 legte die Beschwerdeführerin die Werte der Bilanz zum 31.8.1990 zugrunde. Anläßlich der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 folgte das Finanzamt - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - diesen Werten u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0273

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §65 Abs3;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß der Ermittlung des Einheitswertes nach dem BewG auch für AbgPfl die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, grundsätzlich die Verhältnisse zum Feststellungszeitpunkt bzw zum Schluß des vorangegangenen Kalenderjahres zugrunde zu legen sind, kann in einer Erklärung, in welcher die Verhältn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 94/13/0273

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §65 Abs3;UStG 1972 §21 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Nicht zutreffend ist die Ansicht, aus dem Wortlaut des § 65 Abs 3 BewG sei neben einer Bindung für künftige Feststellungen auch eine Bindung hinsichtlich jenes Feststellungszeitpunktes, zu dem erstmalig ein entsprechender Antrag gestellt wurde, abzuleiten. Es ist zwar ri... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1994/9/13 94/14/0073

Die beschwerdeführende G.m.b.H., deren einzige Gesellschafterin eine andere G.m.b.H. ist, hatte laut ihrem Gesellschaftsvertrag bis zu dessen Änderung mit Generalversammlungsbeschluß vom 1. Dezember 1993 ein Geschäftsjahr vom 1. Juni bis zum 31. Mai des folgenden Jahres. Ihren am 2. August 1989 beim Finanzamt eingereichten Steuererklärungen, darunter zur Erklärung der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1989, legte die Beschwerdeführerin den Jahresabsch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.1994

RS Vwgh 1994/9/13 94/14/0073

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;BAO §85;BewG 1955 §65 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß ein Antrag gemäß § 65 Abs 3 BewG nur gesondert von der Steuererklärung gestellt werden könnte. Selbst wenn Antragstellung nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen könnt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.1994

RS Vwgh 1988/11/14 87/15/0001

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §65 Abs3;BewG 1955 §65;BewG 1955 §71; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 171;
Rechtssatz: Unter dem bei einer Schätzung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 13 Abs 2 BewG zu berücksichtigenden Gesamtvermögen der Gesellschaft ist im Hinblick auf § 71 Abs 1 BewG das Vermögen zum 31.12. des Jahres zu verstehen, das dem für die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.11.1988

RS Vwgh 1988/4/11 86/15/0113

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §64 Abs2;BewG 1955 §64 Abs3;BewG 1955 §65 Abs3;
Rechtssatz: Für den Abzug von Schulden aus laufend veranlagten Steuern kommen grundsätzlich nur solche Steuerbeträge in Betracht, die spätestens im Feststellungszeitpunkt fällig geworden sind oder bei späterer Fälligkeit für einen Zeitraum zu entrichten sind, der spätestens im Feststellungszeitraum geendet hat. Für Betriebe d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1988

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