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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4 Abs2 lita Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0046 E 30. September 1998Rechtssatz
Bei Ermittlung des Einheitswertes als Grundlage der Vermögenssteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes ist die Haftungsverpflichtung der Organgesellschaft für die Gewerbesteuerschuld des Organträgers (§ 1 Abs 2 Z 2 GewStG) nicht abzugsfähig (§ 64 Abs 1 BewG), wenn der Jahresabschluß gem § 65 Abs 3 BewG mit Abschluß des Wirtschaftsjahres erfolgt. Die Gewerbesteuerschuld entsteht nämlich gem § 4 Abs 2 lit a Z 2 BAO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, weshalb bei Abschluß des Wirtschaftsjahres (hier: 31.10.) die Haftungsverpflichtung noch nicht entstanden sein konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130045.X04Im RIS seit
14.01.2002