Entscheidungen zu § 53 Abs. 11 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1989/3/6 86/15/0109

In Übereinstimmung mit dem Vorbringen beider Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Der beschwerdeführende Verein wurde im Jahre 1974 gegründet. Ordentliche Mitglieder des Vereines sind die Republik Österreich, das Land Steiermark, die Stadtgemeinde M und die Marktgemeinde S. Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 17. März 1975 wurde vom Beschwerdeführer auf dem ihm von der Stadt M übertragenen Gru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.03.1989

RS Vwgh 1989/3/6 86/15/0109

Index: Bewertungsrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2BewG 1955 §53 Abs10BewG 1955 §53 Abs11
Rechtssatz: Die Bewertung von bebauten Grundstücken nach dem Mindestwertprinzip führt zur Annahme eines fiktiven Wertes, nämlich des gemeinen Wertes, mit dem der Grund und Boden als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Aber auch bei dieser Mindestbewertung erfaßt der Einheitswert das ganze Grundvermögen, also... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1989

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