RS Vwgh 1989/3/6 86/15/0109

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Veröffentlicht am 06.03.1989
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Bewertungsrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2
BewG 1955 §53 Abs10
BewG 1955 §53 Abs11

Rechtssatz

Die Bewertung von bebauten Grundstücken nach dem Mindestwertprinzip führt zur Annahme eines fiktiven Wertes, nämlich des gemeinen Wertes, mit dem der Grund und Boden als unbebautes Grundstück zu bewerten wäre. Aber auch bei dieser Mindestbewertung erfaßt der Einheitswert das ganze Grundvermögen, also Grund und Gebäude.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986150109.X01

Im RIS seit

27.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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