Entscheidungsgründe: Mit dem als “Mitteilung” bezeichneten Bescheid vom 27. 3. 2000 anerkannte die Beklagte den Anspruch des Klägers auf Sonderunterstützung ab dem Stichtag 1. 1. 2000 bis voraussichtlich 31. 12. 2009. Die Sonderunterstützung wurde ab dem 1. 1. 2000 mit einem monatlichen Betrag von S 25.292 zuzüglich S 522,30 Höherversicherung und S 2.176,50 Leistungszuschlag, somit insgesamt mit S 27.990,80 (EUR 2.034,17) und ab 19. 2. 2000 unter Abzug anrechenbarer Einkünfte von i... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Norm: BewG §25GGG §15 Abs1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 15 Abs 1 GGG, die den gemeinen Wert der (unbeweglichen) Sache für maßgebend erklärt, wenn kein Einheitswert "besteht", gilt nur für jene fälle, in denen aus anderen Gründen als der Nichterreichung der Freibeträge des § 25 BewG kein Einheitswert festgestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 1550/92 Entscheidungstext OGH 30.06.19... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der ***** Eleonore B*****, Hausfrau, zuletzt wohnhaft in ***** T*****, A*****straße 264, wegen Genehmigung eines Kaufvertrages der ruhenden Verlassenschaft infolge außerordentlichen Rekurses der erbserklärten E... mehr lesen...
Norm: BewG §25GGG §15 Abs1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Wurde der für eine Feststellung des Einheitswerts maßgebliche Mindestbetrag von zweitausend Schilling nicht erreicht und existiert damit kein Einheitswert, der für die Gebührenbemessung herangezogen werden könnte, so erfordert eine verfassungskonforme Auslegung der Bewertungsvorschriften (insbesondere auch des § 15 Abs 1 GGG) in einem solchen Fall die Bindung an einen die Bagatellbeträge des § 2... mehr lesen...
Begründung: Der am 9.5.1926 geborene Kläger bezieht von der beklagten Partei aufgrund des Bescheides vom 29.7.1986 ab 1.6.1986 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 122 BSVG. Eine Ausgleichszulage wurde bis 31.12.1989 mit der
Begründung: nicht gewährt, daß die Summe aus Pension und gemäß § 140 Abs 7 BSVG anzurechnenden Einkünften den Richtsatz übersteige. Mit Bescheid vom 13.2.1990 gewährte die beklagte Partei dem Kläger eine Ausgleichszulage in der mon... mehr lesen...
Begründung: Die am 4. Februar 1926 geborene Klägerin wurde vor dem Jahr 1959 Miteigentümerin einer größeren Anzahl von Grundstücken. Der Großteil dieser Grundstücke war spätestens seit dem Jahr 1959 verpachtet und wurde seit dieser Zeit von der Klägerin nicht benützt und nicht bewirtschaftet. Alle diese Grundstücke wurden von den Pächtern landwirtschaftlich genutzt. Nicht verpachtet wurde das Grundstück, auf dem sich das von der Klägerin bewohnte Haus befand, ferner die anschließe... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8BewG §25 Z1BSVG §140 Abs7GSVG §149 Abs7
Rechtssatz: Liegt für den Zeitpunkt, in dem der zu beurteilende Vorgang stattgefunden hat, ein nach den Vorschriften über die Bewertung landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Vermögens festgestellter Einheitswert der betroffenen Grundstücke nicht vor, so kommt eine Pauschalanrechnung nicht in Betracht. Dies gilt auch, wenn der Einheitswert nur gemäß § 25 Z 1 BewG nicht festges... mehr lesen...