Die Beschwerdeführer, Hälfteeigentümer näher umschriebener Grundstücke, bewirtschaften einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Im Einheitswertbescheid zur Hauptfeststellung zum 1.1.1988/89 ist die Berechnung des mit S 49.000,-- ausgewiesenen Einheitswertes wie folgt enthalten: "landwirtschaftl. genutzte Fl. 5,9034 HA X S 7.822,-- S 46.176,-- fortwirtsch. genutzte Fl. 2,4054 HA X S 1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, Hälfteeigentümer näher umschriebener Grundstücke, bewirtschaften einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Im Einheitswertbescheid zur Hauptfeststellung zum 1.1.1988/89 ist die Berechnung des mit S 49.000,-- ausgewiesenen Einheitswertes wie folgt enthalten: "landwirtschaftl. genutzte Fl. 5,9034 HA X S 7.822,-- S 46.176,-- fortwirtsch. genutzte Fl. 2,4054 HA X S 1... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;BSVG §23 Abs3 litf idF 1987/611;BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: Als Änderung des Einheitswertes durch sonstige Flächenänderungen ist in der Judikatur auch das Ausscheiden von Flächen aus der Bewirtschaftung beurteilt worden (Hinweis E 16. April 1991, 90/08/0155). Darüber hinaus ist der VwGH davon ausgegangen, dass eine ger... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1 lita;BSVG §23 Abs3 litf idF 1987/611;BSVG §23 Abs5;
Rechtssatz: Als Änderung des Einheitswertes durch sonstige Flächenänderungen ist in der Judikatur auch das Ausscheiden von Flächen aus der Bewirtschaftung beurteilt worden (Hinweis E 16. April 1991, 90/08/0155). Darüber hinaus ist der VwGH davon ausgegangen, dass eine ger... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. August 2000 übertrug der Ehegatte der Beschwerdeführerin schenkungsweise an die Beschwerdeführerin die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ 1576 GB 63291 Weinitzen, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1693 und 1696/3, wobei im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass sich auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses befindet. Als Übergabs- und Übernahmstermin wurde der Tag der Vertragsunterfertigung vereinbart. Mit Note vom 18. Oktober 2000 teilten die Re... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 24. August 2000 übertrug der Ehegatte der Beschwerdeführerin schenkungsweise an die Beschwerdeführerin die ideelle Hälfte der Liegenschaft EZ 1576 GB 63291 Weinitzen, bestehend aus den Grundstücken Nr. 1693 und 1696/3, wobei im Vertrag darauf hingewiesen wurde, dass sich auf der Liegenschaft der Rohbau eines Hauses befindet. Als Übergabs- und Übernahmstermin wurde der Tag der Vertragsunterfertigung vereinbart. Mit Note vom 18. Oktober 2000 teilten die Re... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §51;BewG 1955 §53 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge muss gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §51;BewG 1955 §53 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19;
Rechtssatz: Die Bebauung eines Grundstückes stellt gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 BewG iVm den §§ 51 und 53 Abs. 1 BewG einen Grund für eine Artfortschreibung dar. Demzufolge muss gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG auf den Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld ein besonderer Einheit... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. März 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: Finanzamt) dem Beschwerdeführer die Rechtsgebühr nach § 33 TP 16 Abs. 1 lit. c GebG in der Höhe von S 1,019.498,-- vor. Die Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen Berufungsbescheid der belangten Behörde betreffend die Gebührenfestsetzung wies der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 31. Mai 1995, Zl. 94/16/0238, als unbegründet ab. Der Beschwerdeführer beantra... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BewG 1955 §1 Abs2;BewG 1955 §21 Abs1;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
Rechtssatz: Die Heranziehung des anteiligen, zu dem dem Tag der Abtretung vorhergehenden 1.1. festgestellten bzw vorgeschriebenen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Gebühr... mehr lesen...
Mit einem Kaufvertrag vom 18. September 1991 erwarben die beiden Beschwerdeführer, ein Ehepaar, die landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 408, Grundbuch E., im Ausmaß von 2.798 m2 um den Kaufpreis von S 1,650.000,--. In einem als "Nachfeststellung" bezeichneten Bescheid vom 14. Juni 1995 bewertete das Lagefinanzamt diese Liegenschaft zum 1. Jänner 1992 als unbebautes Grundstück und stellte den Einheitswert des Grundstückes mit S 363.000,-- fest. In der Berufung gegen diesen Besc... mehr lesen...
Mit einem Kaufvertrag vom 18. September 1991 erwarben die beiden Beschwerdeführer, ein Ehepaar, die landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ 408, Grundbuch E., im Ausmaß von 2.798 m2 um den Kaufpreis von S 1,650.000,--. In einem als "Nachfeststellung" bezeichneten Bescheid vom 14. Juni 1995 bewertete das Lagefinanzamt diese Liegenschaft zum 1. Jänner 1992 als unbebautes Grundstück und stellte den Einheitswert des Grundstückes mit S 363.000,-- fest. In der Berufung gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §21 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0203
Rechtssatz: Stellt sich im Zuge der bewertungsrechtlichen Bearbeitung eines Kaufvertrages durch das Finanzamt heraus, dass die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt in dem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §21 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/13/0203
Rechtssatz: Stellt sich im Zuge der bewertungsrechtlichen Bearbeitung eines Kaufvertrages durch das Finanzamt heraus, dass die Art des Bewertungsgegenstandes von der zuletzt in dem... mehr lesen...
Im Jahr 1990 erfolgte auf einer im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden und bewertungsrechtlich als bebautes Grundstück beurteilten Liegenschaft der Abbruch des darauf befindlichen Gebäudekomplexes zwecks Errichtung eines Neubaues. Zum Stichtag 1. Jänner 1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Feststellung des Einheitswertes, Artfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 2 Bewertungsgesetz, für die wirtschaftliche Einheit Betriebsgrundstück, bewertet als unbebautes Grundstück ... mehr lesen...
Im Jahr 1990 erfolgte auf einer im Eigentum der Beschwerdeführerin stehenden und bewertungsrechtlich als bebautes Grundstück beurteilten Liegenschaft der Abbruch des darauf befindlichen Gebäudekomplexes zwecks Errichtung eines Neubaues. Zum Stichtag 1. Jänner 1991 erließ das Finanzamt einen Bescheid betreffend Feststellung des Einheitswertes, Artfortschreibung gemäß § 21 Abs 1 Z 2 Bewertungsgesetz, für die wirtschaftliche Einheit Betriebsgrundstück, bewertet als unbebautes Grundstück ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 88/15/0176 1 Stammrechtssatz Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem, ab der Erreichung eines bestimmten Baufortschrittes, zu einem Grundstück ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §21;BewG 1955 §21 Abs1 Z2;BewG 1955 §53 Abs1;BewG 1955 §53 Abs9;BewG 1955 §55 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/25 88/15/0176 1 Stammrechtssatz Nur ein Grundstück, das bisher unbebaut war, kann durch die Errichtung eines Gebäudes auf diesem, ab der Erreichung eines bestimmten Baufortschrittes, zu einem Grundstück ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer im Instanzenzug Vermögensteuer festgesetzt, und zwar für das Jahr 1986 in Höhe von S 21.550,--, für das Jahr 1987 in Höhe von S 15.020,-- und für das Jahr 1989 in Höhe von S 12.080,--. Die Festsetzung der Vermögensteuer für das Jahr 1987 wirkte zufolge der Feststellung, daß zum 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für eine Neuveranlagung nicht vorliegen, auch für das Jahr 1988. Die Ermittlung des jeweiligen steuerpflich... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1090;BAO §186 Abs1;BAO §186 Abs3;BAO §191 Abs1 lita;BAO §24 Abs1 litd;BewG 1955 §19;BewG 1955 §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine bescheidmäßige Erhöhung des Einheitswertes einer Liegenschaft gegenüber den Bestandnehmern und gleichzeitig wirtschaftlichen Eigentümern dieser Liegenschaft erf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit einem am 23. Oktober 1985 abgeschlossenen Kaufvertrag die Liegenschaft EZ 250 KG P. Mit dem zum 1. Jänner 1986 erlassenen Zurechnungsfortschreibungsbescheid gemäß § 21 Abs. 4 BewG rechnete das Finanzamt die als unbebautes Grundstück mit einem (erhöhten) Einheitswert von S 302.000,-- bewertete Liegenschaft der Beschwerdeführerin zu. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie führe den lan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin erwarben mit Kaufvertrag vom 31. März 1988 die aus dem Grundstück Nr. Ab Garten bestehende Liegenschaft EZ n KG A. im 13. Wiener Gemeindebezirk sowie auf Grund eines "Abtretungsvertrages" vom selben Tag das zuvor zur EZ m KG A. gehörende, an das erstgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ac Garten. Aus dem öffentlichen Gut erwarben sie gleichzeitig das an das letztgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ad Garten. Die beiden let... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit einem am 23. Oktober 1985 abgeschlossenen Kaufvertrag die Liegenschaft EZ 250 KG P. Mit dem zum 1. Jänner 1986 erlassenen Zurechnungsfortschreibungsbescheid gemäß § 21 Abs. 4 BewG rechnete das Finanzamt die als unbebautes Grundstück mit einem (erhöhten) Einheitswert von S 302.000,-- bewertete Liegenschaft der Beschwerdeführerin zu. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin im wesentlichen vor, sie führe den lan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und dessen Ehegattin erwarben mit Kaufvertrag vom 31. März 1988 die aus dem Grundstück Nr. Ab Garten bestehende Liegenschaft EZ n KG A. im 13. Wiener Gemeindebezirk sowie auf Grund eines "Abtretungsvertrages" vom selben Tag das zuvor zur EZ m KG A. gehörende, an das erstgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ac Garten. Aus dem öffentlichen Gut erwarben sie gleichzeitig das an das letztgenannte Grundstück angrenzende Grundstück Nr. Ad Garten. Die beiden let... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Wertfortschreibungsvoraussetzungen sind die linearen Erhöhungen der Einheitswerte nicht einzubeziehen (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz I, § 21 Anm 10). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150155.X01 Im RIS seit 14.01.2... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird eine verkaufte Fläche mit einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit des Erwerbers vereinigt (besteht also die verkaufte Fläche nicht selbständig als wirtschaftliche Einheit weiter, womit es an der Voraussetzung für die Erlassung eines die Zurechnung ändernden Fortschreibungsbescheides mangelt, ist für die beim Erwerber bereits vorhanden gewesene wirtschaftliche Einheit einschließlich der erworbenen Fläche (bei Überschreitung der Wertgrenzen des § 21 Abs 1 Z 1 BewG... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1;BewG 1955 §21 Abs1 Z1;BewG 1955 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0169 2 Stammrechtssatz Wird eine verkaufte Fläche mit einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit des Erwerbers vereinigt (besteht also die verkaufte Fläche nicht selbständig als wirtschaftliche Einheit weiter, womit es... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §21 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Wertfortschreibungsvoraussetzungen sind die linearen Erhöhungen der Einheitswerte nicht einzubeziehen (Hinweis Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz I, § 21 Anm 10). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990150155.X01 Im RIS seit 14.01.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1;BewG 1955 §21 Abs1 Z1;BewG 1955 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/17 90/15/0169 2 Stammrechtssatz Wird eine verkaufte Fläche mit einer bereits bestehenden wirtschaftlichen Einheit des Erwerbers vereinigt (besteht also die verkaufte Fläche nicht selbständig als wirtschaftliche Einheit weiter, womit es... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergeben sich folgende unstrittige Umstände: Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 66 KG X, zu der unter anderem die Grundstücke Nr. 19/14 Seegrundstück, Nr. 31 X 9 und Nr. 2 X 7 gehören. Bis einschließlich 1983 wurden die drei Grundstücke als wirtschaftliche Einheit behandelt. So hatte insbesondere die belangte Behörde mit Berufungsbescheid vom 4. Juni 1981 dafür den Einheitswert des Grundvermögens als Mietwohngrundstück a... mehr lesen...