Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, seit dem 1. Dezember 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A3/Funktionsgruppe 1 ernannt. Seit 1. März 1998 - zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin Vertragsbedienstete und als VB I/c eingestuft - nimmt sie vertretungsweise die Agenden der in Karenzurlaub befindlichen Leiter... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §78 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §79 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §95 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §96 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die vertretungsweise Ausübung im Sinn des § 96 Abs. 1 zweiter Satz GehG die vorübergehende (vorläufige) Ausübung einer höheren Verwendung zur Vertretung ei... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30a Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs5;GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §78 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §79 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §95 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §96 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Ausführungen zur Unterscheidung zwischen Verwendungszulage und Verwendungsabgeltung nach der Rechtslage vor dem Besoldungsreformgesetz 1... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht seit dem 1. Mai 2002 als "Oberst i.R." in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt in der Generalstabsgruppe D als Referent beim Waffeninspektor Fernmeldewesen auf einem Arbeitsplatz MB02/FGr5 eingeteilt. Mit Schreiben vom 3. Juli 2000 beantragte der Beschwerdeführer "für die Dauer der vorübergehenden Verwendung als Leiter Inspektion Fernmeldewesen" in der Zeit vom 19. April bis 12. Juni und vom 16. J... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §95 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §95 Abs3 idF 1994/550;GehG 1956 §97 Abs4 idF 2000/I/094;
Rechtssatz: Dass es bei der Bemessung einer Funktionsabgeltung gemäß § 95 Abs. 1 GehG 1956 nicht darauf ankommt, dass die Vertretung nach Art und Umfang zur Gänze wahrgenommen wird, ist auch § 97 GehG 1956 ("gemeinsame Bestimmungen für Funktionszulage, Funktionsabgeltung, Verwendungsz... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §95 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §95 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: § 95 Abs. 1 iVm Abs. 3 GehG 1956 ist nicht zu entnehmen, dass für den Fall der vertretungsweisen Ausübung von Tätigkeiten eines Arbeitsplatzes einer höheren Funktionsgruppe eine Funktionsabgeltung in der Form gebührt, dass nicht vom tatsächlichen Unterschied in den Funktionsgruppen auszugehen ist, sondern ... mehr lesen...