Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), 1. die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b GehG und 2. die Erstattung der bisher angelaufenen Ansprüche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.04.2020, eingelangt am 30.04.2020, beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1) bei der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b Gehaltsg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberrat (Verwgr. A1) der Landespolizeidirektion Tirol, wo er in der Personalabteilung in Verwendung steht, in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 29.04.2020 beantragte er • die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b Gehaltsgesetz 1956, sowie die • Erstattung der bisher angela... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer (BF) steht als Exekutivbeamter der Verwendungsgruppe E2a in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt XXXX . Der BF ist besoldungsrechtlich in der Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 2, Gehaltsstufe 16 eingestuft. Etwa im Oktober 2018 teilte der BF der Anstaltsleitung der JA XXXX mit, dass er Zeitgutschriften im Sinne des § 82b GehG lediglich in Freizeit genießen wolle und keinesfalls eine fina... mehr lesen...