Der Beschwerdeführer war im Jahr 1978 in den Zollwachdienst eingetreten und steht als Beamter des Exekutivdienstes (E2a; Chefinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 1. Dezember 2001 wurde er im "Zoll-Kompetenzzentrum Internet und Cybercrime", das mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Oktober 2001 im Einvernehmen mit der (damaligen) Finanzlandesdirektion für Steiermark im Bereich der dortigen Geschäftsabteilung 3 eingerichtet worden w... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §81 idF 1994/550;GehG 1956 §82 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §82 idF 1994/550; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 8 Stammrechtssatz Nach dem Wortlaut des § 82 GehG 1956 gebührt die Gefährdungsvergütung "dem exekutivdienstfähigen Beamten des Exekutivdienstes". Neben der Zugehörigkeit zur Besoldungsgruppe "Exekutivdienst" wird also nur die Exekuti... mehr lesen...
Der im Jahre 1948 geborene Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter der Verwendungsgruppe E2a in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer war zuletzt Abteilungsleiter der Zollwache des Zollamtes Bleiburg. Seit 28. Dezember 2003 ist der Beschwerdeführer - seiner Rechtfertigung zufolge wegen Krankheit - vom Dienst abwesend. Mit Eingabe vom 29. Dezember 2003 beantragte er - unter Anschluss ärztlicher Atteste - seine Versetzung in den Ruhestand nach § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation14/03 Abgabenverwaltungsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §13 Abs1;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §13 Abs2;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs1;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs2;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs3;BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BMG §2 Anl Teil2 AbschnF Z3 idF 2003/... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;GehG 1956 §2;GehG 1956 §81; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 6(hier: ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Das Dienstrecht verbietet den Einsatz eines Beamten des Exekutivdienstes in einer "administrativen" (als Gegensatz zu einer exekutiven) Verwendung grundsätzlich nic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation14/03 Abgabenverwaltungsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §13 Abs1;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §13 Abs2;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs1;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs2;AVOG WirtschaftsraumZollämterV 2004 §2 Abs3;BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §36 Abs3;BDG 1979 §38a;BMG §... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §2;GehG 1956 §81 idF 1994/550 impl;
Rechtssatz: Auch ein Wachebeamter (Beamter des Exekutivdienstes) kann zulässigerweise außerhalb des typischen Exekutivdienstes in einer (ausschließlich) administrativen Tätigkeit verwendet werden; dies nicht nur bei Verlust der Exekutivdienstfähigkeit wegen eines Dienstunfalles (vgl. dazu § 81 bzw. § 143 GG) ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 idF 1994/550;
Rechtssatz: Bei der Wachdienstzulage (WDZ) gemäß § 143 GG handelt es sich zwar um keine Nebengebühr, sondern um eine Zulage. Ihre Gebührlichkeit wird aber - insofern atypisch für sonstige Zulagen - ausdrücklich von der Verwendung im Wacheexekutivdienst abhängig gemacht und nur ausnahmsweise (nämlich im Fall der Unmöglichkeit d... mehr lesen...
Der 1949 geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in Ruhe (Verwendungsgruppe E 2b) seit 1. November 1999 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Abteilung für Wirtschaftsangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres, der er als Fernschreiber zur Dienstleistung zugewiesen war. Im Beschwerdefall ist die Zurechnung von Jahren nach § 9 Abs. 1 des Pensionsgesetzes 1965 (PG) strittig. Da im Zurechnungsverfahren auc... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §81;PG 1965 §9 Abs1 idF 1985/426;
Rechtssatz: Auch ein Beamter des Exekutivdienstes (des Wachdienstes) kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässigerweise außerhalb des typischen Exekutivdienstes in einer (ausschließlich) "administrativen" Verwendung eingesetzt werden. Dies gilt nicht nur für einen Beamten dieser Verwendungsgruppe, der sei... mehr lesen...
Der 1950 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in Ruhe seit 1. November 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er wurde zuletzt in der Fernschreibstelle der Bundespolizeidirektion X. (im Folgenden BPD) verwendet. Im Beschwerdefall ist die Ruhegenussbemessung strittig. Da für die Lösung der strittigen Fragen jedoch Umstände maßgebend sind, die dem vorgelagerten Ruhestandsversetzungsverfahren zuzuordnen sind, ist vorab auf dieses Verfahren... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979 §14 Abs3;GehG 1956 §2 Z6;GehG 1956 §81;PG 1965 §4 Abs4 Z2 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: Es trifft - jedenfalls in dieser Allgemeinheit - nicht zu, dass für einen Beamten des Exekutivdienstes ein (Ersatz)Arbeitsplatz außerhalb des Exekutivdienstes nicht in Frage kommt. Abgesehen davon, dass schon aus der "Behalte... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §2;GehG 1956 §81;
Rechtssatz: Das Dienstrecht verbietet den Einsatz eines Beamten des Exekutivdienstes in einer "administrativen" (als Gegensatz zu einer exekutiven) Verwendung grundsätzlich nicht. Aus § 81 GehG 1956 kann nicht der Schluss gezogen werden, dass der Einsatz des Exekutivbeamten im "administrativen" Bereich (als Gegensatz zum Exekutivdienst) nur im Fall einer... mehr lesen...