Entscheidungen zu § 54 Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS Vwgh 1988/12/12 87/12/0023

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §54 Abs4;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Anwendbarkeit des § 54 Abs 5 GehG ausschließlich von der Entscheidung des Abfertigungsberechtigten abhängt, bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Kürzung der Abfertigung auf das in dieser Bestimmung genannte Ausmaß der Abfertigung eines Vertragsbediensteten auch ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1988

RS Vwgh 1988/12/12 87/12/0023

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §54 Abs4;GehG 1956 §54 Abs5;
Rechtssatz: Unter der "Wiederaufnahme in den Bundesdienst" iSd § 54 Abs 5 GehG versteht man, 1) mangels einer entsprechenden Unterscheidung die Aufnahme sowohl in ein öffentlich-rechtliches als auch ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund und 2) wegen der unterschiedlichen Fassung des Abs 4 und 5 nach § 54 GehG auch die Wiederaufnahme ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1988

RS Vwgh 1988/12/12 87/12/0023

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §54 Abs4;GehG 1956 §54 Abs5;
Rechtssatz: Durch § 54 Abs 4 GehG wird dem Abfertigungspflichtigen die Möglichkeit eingeräumt, sich durch das Anbot einer näher genannten Planstelle im Bundesdienst von seiner Verpflichtung teilweise zu befreien. Dies lässt es angezeigt erscheinen, die Befreiungsmöglichkeit an das Anbot einer gleichwertigen Planstelle zu knüpfen. In den von § ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.12.1988

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