Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick darauf, dass die Anwendbarkeit des § 54 Abs 5 GehG ausschließlich von der Entscheidung des Abfertigungsberechtigten abhängt, bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Kürzung der Abfertigung auf das in dieser Bestimmung genannte Ausmaß der Abfertigung eines Vertragsbediensteten auch im Falle der bloßen Wiederaufnahme in ein von vornherein befristetes Dienstverhältnis zum Bund.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120023.X04Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
14.08.2014