Entscheidungen zu § 51 Abs. 1 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 90/12/0154

Der Beschwerdeführer steht als Bundeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Universität X. Als Lehrer der Verwendungsgruppe L 1 wird der Beschwerdeführer im Rahmen des Institutes für Erziehungswissenschaften sowie des Zentrums für das Schulpraktikum zur Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten der Studierenden, der Abhaltung von Prüfungen bzw. der Mitwirkung daran... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0154

Index: 63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: GehG 1956 §51 Abs1;UOG 1975 §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 51 Abs 1 GehG, aber auch der gesamte Abschnitt 4 des GehG, zeigen, daß der Gesetzgeber des GehG im Gegensatz zum UOG von einem auf Universitätsprofessoren und Universitätsassistenten beschränkten Hochschullehrerbegriff ausgeht. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0154

Index: 63/02 Gehaltsgesetz72/01 Hochschulorganisation72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1 Abs1;GehG 1956 §51 Abs1;GehG 1956 §55 Abs1;UOG 1975 §23 Abs1;
Rechtssatz: Ein Bundeslehrer, der in Ausübung seiner Dienstpflichten an seiner Dienststelle (Universität) Lehrveranstaltungen abhält (hier Erteilung regelmäßigen Unterrichts einschließlich der Mitwirkung an der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 90/12/0154

Index: 63/02 Gehaltsgesetz72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 §1 Abs1;GehG 1956 §1 Abs1;GehG 1956 §51 Abs1;GehG 1956 §51;
Rechtssatz: Die mit § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten 1974 an Hochschulen getroffene Abgrenzung des Personenkreises zeigt, daß der Anspruch auf Kollegiengeld nach dieser
Norm: , und zwar auch nach de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

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