I. Sachverhalt 1. Der 1940 geborene Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, war vom 1. Jänner 1975 bis zum 28. Februar 1987 (das sind 12 Jahre und 2 Monate) als Universitätsprofessor der Besoldungsgruppe H4/C4 an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt tätig. Mit Wirkung vom 1. März 1987 wurde er zum ordentlichen Universitätsprofessor an der Universität Wien ernannt, wobei ihm die Bezüge eines ordentlichen Universitätsprofessors einschli... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3R E05100000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: 11992E048 EGV Art48;11997E039 EG Art39;11997E234 EG Art234;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7 Abs1;61995CJ0188 Fantask A/S VORAB;61996CJ0228 Aprile VORAB;61996CJ0260 Spac SpA VORAB;61996CJ0326 Levez / Jennings VORAB;62000CJ0062 Marks Spencer VORAB;62001CJ0224 Köbler VORAB;62006... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als emeritierter Universitätsprofessor (§ 21 UOG 1993) seit 1. Oktober 1999 in einem öffentlichrechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der angefochtene Bescheid betrifft eine Angelegenheit aus der Zeit seines Dienststandes, nämlich die Feststellung seiner dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung zum 1. Jänner 1999 aus Anlass des vollen Wirksamwerdens des UOG 1993 für die Technische Universität Wien (sogenanntes Kippen), an der er zuvor als Außerord... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §247e Abs3 Z2 idF 1997/I/109;GehG 1956 §48 Abs11 idF 1997/I/109;GehG 1956 §50 Abs3;GehG 1956 §50;GehG 1956 §50a;VwGG §28 Abs1 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/12/0078 B 19. Februar 2003
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wurde gemäß § 247e Abs. 3 Z. 2 BDG 1979 mit Wirkung vom 1. Jä... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §17;GehG 1956 §17a;GehG 1956 §50;
Rechtssatz: Sowohl § 17 Abs 1 als auch Abs 2 GehG bauen auf dem Begriff der "Dienstleistung" auf, die im Sinne der §§ 49 ff BDG in der Dienstzeit erbracht wird. Nach § 17 a Abs 1 GehG gebührt dem Beamten für die im Journaldienst enthaltene Bereitschaftszeit UND DIENSTLEISTUNG eine Journaldienstzulage. Bereits daraus folgt, dass jedenfalls... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §17;GehG 1956 §17a;GehG 1956 §50;
Rechtssatz: Die Heranziehung eines Beamten während der Nachtzeit stellt ebenso wie die längere Heranziehung zur Dienstleistung an einem im allgemeinen gesetzlich dienstfreien Tag, eine besondere Belastung dar, die auch nach der den gesetzlichen Bestimmungen zu Grunde liegenden Wertvorstellungen (Hinweis auf E v. 15.4.1985, 84/12/0189) ein... mehr lesen...