Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe (VGr) L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1993 wurde er der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (im folgenden Hochschule) in Wien als Lehrer dienstzugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurden ihm bis einschließlich November 1994 gegen Einstellung der ihm als L1-Lehrer gewährten Bildungszulage die Forschungszulage und Aufwandsentschädigung für Hochschulassistenten (na... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §39;GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §3 Abs2;GehG 1956 §49a Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0340 E 16. Dezember 1998
Rechtssatz: Aus der Systematik des Gehaltsgesetzes ergibt sich unmißverständlich, daß eine bloße Änderung der dienstlichen Verwendung, wie sie im Fall einer Dienstzuteilung vorliegt, zu kein... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §48;GehG 1956 §49a Abs1;GehG 1956 §49a Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0340 E 16. Dezember 1998
Rechtssatz: Zwar enthält Abschnitt IV des GehG (hier: § 49a Abs 1 GehG, der den Anspruch auf die Dienstzulage/Forschungszulage dem Grunde nach regelt) keine ausdrückliche Umschreibung, wer zum Persone... mehr lesen...