Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2005/9/9 2001/12/0047

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Wien. Seit 1. April 1999 - zu diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer in der Verwendungsgruppe A 2/Funktionsgruppe 1 eingestuft - nahm er die Agenden des zu einer anderen Dienststelle versetzten Dr. B. wahr, dessen Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A 1/Funktionsgruppe 2 zugeordnet war. Mit Wirksamkeit vom 1. Dezembe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.2005

RS Vwgh 2005/9/9 2001/12/0047

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs2 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs3 idF 1994/550;
Rechtssatz: Für die Unterscheidung zwischen der Verwendungszulage und der Verwendungsabgeltung ist maßgeblich, ob von vornherein eine zeitliche Begrenzung der Verwendungsdauer bestanden hat oder nicht (vgl. zB. das hg. Erkenntnis vom 19. September 2003, Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.2005

RS Vwgh 2005/9/9 2001/12/0047

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs2 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs3 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine "vorläufige" oder "vorübergehende" Betrauung mit einem Arbeitsplatz geht JEDENFALLS dann in eine "dauernde" Betrauung über, wenn der Beamte die Aufgaben d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.2005

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