Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde, ihn rückwirkend ab 01.05.2014 als Teamleiter besoldungsrechtlich einzustufen und ihm ab diesem Zeitpunkt die Bezugsdifferenz zwischen seinem Bezug der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 3 (A2/3) und jenem der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 6 (A2/6), nachzubezahlen. Mit Schreiben vom 26.07.2017 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Die Beschwerdeführerin steht als Legationsrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. I.2. Mit Schreiben vom 28.10.2020 beantragte die Beschwerdeführerin die bescheidmäßige Absprache darüber, dass ihr Funktionszulagenanspruch über den 30.11.2017 hinaus unverändert im Sinne einer Zuordnung ihrer Verwendung (jeweils Arbeitsplatzes) zur Funktionsgruppe 6 der Verwendungsgruppe A1 gegeben gewesen sei. Weiters beantragte sie, betrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zum 31.01.2017 auf einer Planstelle der Wertigkeit E2b ernannt. 2. Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres wurde der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle dem Bundesministerium für Inneres befristet zugewiesen und beginnend mit 01.12.2015 für die Dauer dieser Zuweisung als interimistischer Leiter der XXXX mit der Wahrnehmung von Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ersuchte mit E-Mail an das Referat I/1/b des Bundesministeriums für Inneres vom 17.02.2017 um Zuerkennung und Anweisung einer Verwendungs- und Funktionszulage für die Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 gemäß § 30 GehG iVm § 34 GehG für den Zeitraum ab 11.07.2016 (Zuteilungsbeginn) fortfolgend. Mit Säumnisbeschwerde vom 31.07.2018, eingelangt am 01.08.2018 bei der belangten Behörde, beantragte der Beschwerdeführer, vertr... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...