Der Beschwerdeführer steht - seit 31. Jänner 1990 als Amtsrat i.R. - in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund; er war zuletzt im Bereich des Fliegerkommandos Langenlebarn tätig. Nach den vorgelegten Verwaltungsakten war dem Beschwerdeführer mit Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1975 mit Wirkung vom 1. August 1974 eine näher bezeichnete Naturalwohnung mit etwa 120 m2 in Linz überlassen und die Grundvergütung hiefür mit S 331,70 festgesetzt worden. Mi... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §24a Abs1;GehG 1956 §24a;GehG 1956 §24b;GehG 1956 §24c;MRG;
Rechtssatz: Sowohl die Regelungen einzelner Vergütungskomponenten in den §§ 24a und 24b GehG als auch die Untergliederung aller Komponenten in § 24a Abs. 1 letzter Satz GehG orientieren sich an den wohnrechtlichen Normen, insbesondere des MRG. Dem Wohnrecht kommt daher auch für die Ausleg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vorsteher des Bezirksgerichtes M in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz vom 1. April 1986 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Wohnung und eine (nicht beheizte) Garage als Naturalwohnung zugewiesen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 28. April 1986 wurde u.a. die Vergütung für die Garagenbenützung gemäß § 24 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) mit mo... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13b Abs1;GehG 1956 §24a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/12/0118 E 29. Juli 1992 RS 3
(hier: Eine solche "Geltendmachung des Vergütungsanspruches" des
Bundes stellen Schreiben der zuständigen Behörde dar, in denen der
Beamte von den Erhöhungen des Garagenbenützungsentgeltes
verständigt wurde. Da diese - im angefochtenen Bescheid sodann
rückwirkend festgesetzten - Beträge ab dem 1. Jä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major des Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. Februar 1990 erhielt der Beschwerdeführer eine Naturalwohnung in Linz zugewiesen. Die Grundvergütung wurde mit Bescheid des Kommandos der Panzergrenadierdivision vom 28. Februar 1990 mit S 1,472,--, bestimmt. Nachdem dem formlosen Begehren des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 1990 auf Kostenersatz für eine von ihm durchgefü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §80 Abs2;BDG 1979 §80 Abs4;GehG 1956 §20;GehG 1956 §24a Abs1 idF 1986/387;
Rechtssatz: Es gibt keine öffentlich-rechtliche
Norm: , auf die die Geltendmachung eines Ersatzanspruches für die vom Beamten getätigten Aufwendungen für Erneuerung der Gaskombitherme in seiner Naturalwohnung gestützt werden könnte (Hinweis E 14.3.1988, 86/12/0129). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Lehr- und Forschungsgut X der Veterinärmedizinischen Universität Wien, dessen wissenschaftlicher Leiter der Beschwerdeführer seit 1. April 1973 ist. Unbestritten zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und durch die Aktenlage gedeckt sind ferner folgende Tatsachen: - Der Beschwerdeführer hat am 5. Oktober 1974 seinen ordentlichen Wohnsitz in das so... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;BDG 1979 §80 Abs2;GehG 1956 §24 Abs1;GehG 1956 §24a Abs1;GehGNov 45te Art10 Abs2;
Rechtssatz: Für eine rückwirkende "Überlassung" einer Wohnung als Dienstwohnung, dh mit Wirksamkeit auf einen Zeitpunkt, der vor Erlassung des Zuweisungsbescheides iSd § 80 Abs 2 BDG 1979 liegt, bietet der Wortlaut des Gese... mehr lesen...