Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführerin steht seit 1. Oktober 1978 als Mittelschulprofessorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Für die Zeit vom 2. September 1991 bis 6. September 1992 wurde der Beschwerdeführerin gemäß §75 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge zur Ausübung einer Tätigkeit beim Magistrat Linz gewährt. Für die Zeit ihres Karenzurlaubes hat die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft sowohl als priva... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: GehG 1956 §22PG 1965 §56ASVG §308
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Vorschreibung eines Pensionsbeitrages für die Zeit des
Karenzurlaubes der Beschwerdeführerin bei gleichzeitiger bloßer
Anrechnung der dem Bund geleisteten Überweisungsbeträge
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen §22... mehr lesen...