Entscheidungen zu § 21 Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/16 93/12/0049

Der Beschwerdeführer steht im Bereich der belangten Behörde in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im streitgegenständlichen Zeitraum wurde er als Vizekonsul an der österreichischen Botschaft in Nairobi verwendet (in der Folge kurz: Botschaft); diese Verwendung dauerte bis zum Sommer 1994. Im Zuge seiner Verwendung in Nairobi übersiedelte der Beschwerdeführer in ein Haus, das er ab 1. März 1991 angemietet hatte, wobei sich der Mietzins (zunächst) auf monatlich KSh 3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 93/12/0049

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;GehG 1956 §21 Abs4 idF 1992/314;VwGG §27;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses hat grundsätzlich im nachhinein zu erfolgen (demnach nicht im vorhinein für noch nicht entstandene Kosten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1993120049.X... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

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