RS Vwgh 1998/12/16 93/12/0049

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Veröffentlicht am 16.12.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;
GehG 1956 §21 Abs4 idF 1992/314;
VwGG §27;

Rechtssatz

Die bescheidmäßige Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses hat grundsätzlich im nachhinein zu erfolgen (demnach nicht im vorhinein für noch nicht entstandene Kosten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120049.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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