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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GehG 1956 §21 Abs1 Z3 idF 1992/314;Rechtssatz
Die bescheidmäßige Bemessung des Auslandsaufenthaltszuschusses hat grundsätzlich im nachhinein zu erfolgen (demnach nicht im vorhinein für noch nicht entstandene Kosten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993120049.X01Im RIS seit
20.11.2000