Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Eberhard Piso und Dr.Gerhard Dengscherz in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei N***** S*****, Vertragsbediensteter, ***** vertreten durch ***** Sekretär der Gewerkschaft... mehr lesen...
Norm: GehG §20b Abs2
Rechtssatz: Der OGH folgt der Ansicht des VwGH (VwSlg 8880 A, 8900 A, 11677 A), daß ein öffentliches Verkehrsmittel für Wegstrecken zwischen der nächstgelegenen Wohnung (des Beamten bzw des Vertragsbediensteten) und der Dienststelle dann nicht im Sinne des § 20 b Abs 2 GehG in Betracht kommt, wenn es auf der Wegstrecke nicht oder nicht an allen Tagen oder zu für den Beamten (Vertragsbediensteten) nicht in Betracht kommenden... mehr lesen...
Norm: GehG §20b Abs2
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verkehrszeiten des öffentlichen Verkehrsmittels für den Vertragsbediensteten (nicht) in Betracht kommen, ist aber nicht darauf abzustellen, ob (wegen der eintretenden Wartezeiten) die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges des Vertragsbediensteten zweckmäßiger wäre (vgl VwSlg 8900 A). Es muß vielmehr berücksichtigt werden, daß es immer noch zahlreiche Arbeitnehmer gibt, denen... mehr lesen...