Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.04.2020 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1), der Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde), 1. die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b GehG und 2. die Erstattung der bisher angelaufenen Ansprüche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 28.04.2020, eingelangt am 30.04.2020, beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter des allgemeinen Verwaltungsdienstes (Verwendungsgruppe A1) bei der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion Tirol die Zuerkennung der Ausgleichsmaßnahmen für besondere Erschwernisse des Exekutivdienstes im Nachtdienst gemäß § 82b Gehaltsg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Aus dem Verwaltungsakt ergibt sich unstrittig Folgendes: 1. Mit Erkenntnis des BVwG vom 20.01.2015, Zl. W213 2008955-1/7E, wurde das gegen den Bescheid der Dienstbehörde vom 09.04.2014, GZ 503.715/026-1A2/14 (Zurückweisung des Antrages auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages), eingebrachte Rechtsmittel abgewiesen. 2. Mit Antrag vom 10.02.2015 begehrte der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme des mit Bescheid der Dienstbehörde vom ... mehr lesen...