Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben in völliger Übereinstimmung mit dem klaren Wortlaut des auf Grund der Verweisungskette (§ 32 Abs 1 Bgld. Gemeindebedienstetengesetz - § 2 Abs 1 Bgld. Die Vorinstanzen haben in völliger Übereinstimmung mit dem klaren Wortlaut des auf Grund der Verweisungskette (Paragraph 32, Absatz eins, Bgld. Gemeindebedienstetengesetz - Paragraph 2, Absatz eins, Bgld. Landesvertragsbedienstetengesetz - § 22 Abs 1 V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist diplomierte Sozialarbeiterin und seit 1. Dezember 1987 Vertragsbedienstete der beklagten Partei. Sie verrichtet ihren Dienst seit 4. Jänner 1988 an der Justizanstalt in Göllersdorf, wo sie zwei Patientenstationen und die Strafgefangenen betreut. Ihr Antrag auf Zuerkennung einer Gefahrenzulage im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 6. November 1986, BGBl. Nr. 608, wurde von der beklagten Partei im wesentlichen mit der Begrün... mehr lesen...
Norm: GehG §15 Abs1GehG iVm V BMJ 06.11.1986 BGBl 1986/608 §19bVBG §22 Abs1
Rechtssatz: Kann sich ein Vertragsbediensteter auf eine zu den Nebengebühren gemäß § 15 Abs 1 GehG erlassene allgemeine oder individuelle
Norm: berufen, gebührt ihm ebenso eine Beamten gewährte Vergütung oder Zulage. Entscheidungstexte 9 ObA 260/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 260/90 ... mehr lesen...
Norm: GehG §15 Abs1GehG iVm V BMJ 06.11.1986 BGBl 1986/608 §19bVBG §22 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 22 Abs 1 VBG verweist in Verbindung mit § 15 Abs 2 GehG auf den gesamten eine Gefahrenzulage nach § 19 b GehG regelnden Normkomplex; es liegt keine unzulässige dynamische Verweisung vor. Entscheidungstexte 9 ObA 260/90 Entscheidungstext OGH 21.11.1990 9 ObA 260/90 ... mehr lesen...