Rechtssatz
Kann sich ein Vertragsbediensteter auf eine zu den Nebengebühren gemäß § 15 Abs 1 GehG erlassene allgemeine oder individuelle Norm berufen, gebührt ihm ebenso eine Beamten gewährte Vergütung oder Zulage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059646Dokumentnummer
JJR_19901121_OGH0002_009OBA00260_9000000_002