Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde festgestellt, dass das Besoldungsdienstalter der Beschwerdeführerin gemäß §§ 169f Abs. 1 und 3 GehG 1956 zum Ablauf des 28.02.2015 25 Jahre, drei Monate und 22 Tage betrug (Spruchpunkt 1.), eine Nachzahlung ab Juni 2012 bestimmt (Spruchpunkt 2.) und der Antrag der Beschwerdeführerin auf Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages abgewiesen. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat (Verwendungsgruppe A2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer ist am 01.11.1995 in einem öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund eingetreten. Mit Bescheid des Korpskommandos II vom 03.11.1995, GZ. 22.120-3103/15/95, wurde unter Außerachtlassung von vor dem 18. Geburtstag zurückgelegten Vordienstzeiten der 23.09.1990 al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 08.05.1991, Zl. 8011/6-2/91, wurde mit Wirksamkeit vom 01.04.1991 der 02.04.1988 als Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers festgesetzt. 2. Der Beschwerdeführer beantragte am 04.02.2015 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages unter rückwirkender Anrechnung seiner Schul- und Lehrzeiten vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, sowie die Auszahlung allenfalls daraus resultierender Differenzbeträge, sowie auch die ents... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 26.05.1998 wurde der 16.05.1995 als Vorrückungsstichtag festgestellt. 2. Mit Formularantrag vom 07.07.2014 ersuchte der Beschwerdeführer um Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allfällige Nachzahlung von Bezügen aus diesem Anlass. Begründend führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass er vor seinem 18. Geburtstag Ausbildungsdienste geleiste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit einem Schreiben, welches mit 13.04.2010 datiert wurde und am 08.09.2014 bei der belangten Behörde einlangte, beantragte der Beschwerdeführer die rückwirkende Anrechnung seiner angeführten Zeit als Schüler und Lehrling. Begründend verwies der Beschwerdeführer darauf, dass die österreichische Rechtslage europarechtswidrig wäre. Der Beschwerdeführer ersuchte um Auszahlung daraus resultierender Differenzbeträge. 2. Mit Bescheid der belangten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberstabswachtmeister (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 30.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 26.07.2013 die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, wurde dieser Antrag gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG 1956) idF BGBl. I 32/2015 zurückgewiesen. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2016, W129 2114021-1/3E, wurde der Bescheid vom 20.05.2015 ersatzlos aufgehoben. Mit im
Spruch: genannten Bescheid vom 12.01.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 10.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer stand als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde mit Ablauf des 30.09.2014 in den Ruhestand versetzt. Mit Formularantrag vom 25.11.2010 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und ihrer daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Verwendungsgruppe MBUO1) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Oberkontrollor (Verwendungsgruppe A3) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner war daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen. In weiterer Folge erließ die belang... mehr lesen...