Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei beantragte die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen die beschwerdeführende Partei fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsp... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt der Sache nach im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 16.11.2015 die Neufestsetzung ihres Vorrückungsstichtages und eine Nachzahlung der aufgrund der Diskriminierung vorenthaltenden Bezüge. 2. Mit Bescheid vom XXXX .2016, Zl. XXXX , wies die Dienstbehörde den oben angeführten Antrag wegen Unzulässigkeit zurück. 3. Dagegen wurde fristgerecht eine Beschwerde erhoben. 4. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntis vom 27.10.2016 zu W221 2122455-1 der ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer beantragte die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages. Dieser Antrag wurde mit Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, wogegen der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde erhob. Mit BGBl. I 58/2019 sind am 08.07.2019 neue gesetzlichen Bestimmungen (§ 169f ff. GehG 1956) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und rückwirkend in Kraft getreten. Mit diesen soll die Richtlinie 2000/78/EG umgesetzt und der Rechtsprechung des EuGH ... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
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Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 festgestellt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt: Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde wurde das Besoldungsdienstalter des Beschwerdeführers gemäß §§ 169f ff. GehG 1956 gestgesetzt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Der Beschwerdeführer vertritt im Wesentlichen die Ansicht, dass auch diese gesetzliche Neufassung seine Diskriminierung nicht beseitige. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu A) Gemäß § 6 BVwGG entscheidet das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 28.01.2015 beantragte der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung sowie allenfalls die Nachzahlung von Bezügen (Anrechnung von Vordienstzeiten bis zu seinem aktiven Dienstantritt zu 100%). 2. Mit Bescheid vom 06.05.2015 wies das Streitkräfteführungs... mehr lesen...