Der Beschwerdeführer steht - nunmehr als Amtsdirektor - seit dem 20. Juni 1961 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund (Justizdienst). Zunächst war sein Arbeitsplatz mit B VI/VII-4 bewertet (überwiegend Grundbuchsrechtspfleger in Verbindung mit einer Tätigkeit als Vorsteher der Geschäftsstelle des Bezirksgerichtes K). Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 wurde er auf eine Planstelle der Allgemeinen Verwaltung in der Verwendungsgruppe B (Gehobener Dienst), Die... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §136 Abs4 idF 1994/550;GehG 1956 §136 idF 1994/550;
Rechtssatz: Es mag zutreffen, dass die Höherwertigkeit eines von einem Beamten im Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Option (hier am 1. Jänner 1997) innegehabten Arbeitsplatzes für seine fiktive Laufbahnberechnung nachteilig sein kann. Eine Kompensation dieses Nachteil... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §136 Abs4 idF 1994/550;GehG 1956 §136 Abs6 idF 1994/550;
Rechtssatz: Der Beamte wurde nach den Beförderungsrichtlinien für das Dienstklassenschema auf Grund der mit B VI/VII-4 bewerteten (überwiegenden) Rechtspflegertätigkeit in Kombination mit sonstiger B-wertiger Verwendung und einer erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges in Anbetracht seiner Erne... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 Abs1 idF 2000/I/094;GehG 1956 §134 Abs1 Z2 idF 1994/550;GehG 1956 §136 Abs4 idF 1994/550;GehG 1956 §136 Abs6 idF 1995/043;VwRallg;
Rechtssatz: Das von der behörde durchgeführte Feststellungsverfahren dient u. a. der Klärung der Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes des B... mehr lesen...