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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §137 Abs1 idF 1999/I/127;Rechtssatz
Das von der behörde durchgeführte Feststellungsverfahren dient u. a. der Klärung der Frage der Wertigkeit des Arbeitsplatzes des Beamten zum Optionszeitpunkt 1. Jänner 1997. Für das materielle Recht ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Rechtslage maßgebend. In Ansehung des Verfahrensrechtes (diesem ist insbesondere der zweite Satz des § 137 Abs. 1 BDG 1979 in der Fassung BGBl. I Nr. 127/1999, sowie jener Teil seines ersten Satzes, auf den der zweite Satz Bezug nimmt, zuzurechnen) gilt, dass nach der im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides in Kraft gestandenen Rechtslage vorzugehen war.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001120103.X01Im RIS seit
03.09.2004