Begründung: I. 1. Die Bf. wurde am 23. November 1986 als Abgeordnete zum Nationalrat gewählt. Mit dem Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 19. Oktober 1987 wurde sie gemäß §17 Abs3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 - BDG 1979 ab dem 17. Dezember 1986 für die Dauer der Ausübung ihres Nationalratsmandates außer Dienst gestellt. Im übrigen wird zum Sachverhalt auf das dieselbe Bf. betreffende Erkenntnis des VfGH B1344/87 vom 16. Juni 1988 verwies... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationGehG 1956 §13 Abs6 idF BGBl 612/1983 AVG §56
Leitsatz: Voraussetzung der Beschwerdeerhebung ist ua. die Möglichkeit der
Verletzung eines subjektiven Rechtes durch den angefochtenen
Bescheid; das Interesse des Bf. an der Beseitigung des angefochtenen
ihn beschwerenden Bescheides muß ein objektives sein; zu den
Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bf. wurde am 23. November 1986 als Abgeordnete zum Nationalrat gewählt. Mit Schreiben vom 27. November 1986 gab sie ihrer Dienstbehörde, dem Landesschulrat für Oberösterreich, davon Kenntnis und teilte mit, daß sie als Mutter von drei Kindern auf Grund der mit der Abgeordnetentätigkeit verbundenen Belastung nicht mehr in der Lage sei, ihre Lehrverpflichtung als Lehrerin am Bundesoberstufenrealgymnasium Grieskirchen/OÖ zu erfüllen. Si... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art3GehG 1956 §13 Abs6 idF BGBl 612/1983 BDG 1979 §17 Abs3 iVm Abs4BDG 1979 §17 Abs3BDG 1979 §75AVG §56
Leitsatz: Außerdienststellung für die Dauer der Ausübung des
Nationalratsmandates - bloßer Hinweis ohne rechtsgestaltenden oder
rechtsfeststellenden Inhalt hinsichtlich der Gebührlichkeit eine... mehr lesen...