Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs2 Z8 idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs2a idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs2e idF 1997/I/061;GehG 1956 §12 Abs8 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Bereits im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. September 1995, Zl. 95/12/0136, wurde ausgeführt, dass nach § 12 Abs. 2 Z. 8 bzw. Abs. 2a GehG (nur) die ersten vier Jahre des Diplomstudiums angerechnet werden könnten. Es... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1996 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist rechtskundiger Bediensteter im Sinn des § 24 Abs. 2 VwGG. Im Rahmen der Erhebungen für die Feststellung des Vorrückungsstichtages legte er dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz (der nachgeordneten Dienstbehörde) unter anderem zwei Erhebungsbögen vor, in denen - ansonsten gleich lautend - unter Post Nr. 3 und 4 das ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft
Norm: AVG §59 Abs1;GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2a;GehG 1956 §12 Abs2e;GehG 1956 §12 Abs3;RwStudG 1978 §3 Abs1 Satz1;
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Vorrückungsstichtages sind die einzelnen vor dem Anstellungstag liegenden Zeiträume, unabhängig vom Ausmaß ihrer Anrechnung, nur Bemessungse... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen (insbesondere des angefochtenen Bescheides) von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1994 als Richteramtsanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 27. Jänner 1995 setzte der Präsident des OLG Graz gemäß § 12 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) den Vo... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2 Z2;GehG 1956 §12 Abs2 Z8;GehG 1956 §12 Abs2a;GehG 1956 §12 Abs2d;GehG 1956 §12 Abs2e;GehG 1956 §12 Abs8;
Rechtssatz: Überschneiden sich die in Form von Übungen absolvierten Zeiten des Präsenzdienstes während des Studiums mit den Studienzeiten, stehen sie zu ihnen unter dem Gesichtspunkt der Anrechnung nach § 12 Abs 2 GehG in einem Konkurrenzver... mehr lesen...