I. Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war zuletzt die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährung. Soweit aus dem angefochtenen Bescheid, der Beschwerde und den übermittelten Verwaltungsakten ersichtlich war die Beschwerdeführerin ab 1991 als Vertragsbedienstete beschäftigt, ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis hat mit 1. November 1996 begonnen; anlässlich ihrer Ernennung in d... mehr lesen...
Index: E1EE3R E05100000E6J59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11997E039 EG Art39;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft;61998CJ0195 Österreichischer Gewerkschaftsbund VORAB;GehG 1956 §113a Abs1 idF 2004/I/176;GehG 1956 §12 Abs2 litf idF 2004/I/176;
Rechtssatz: Bei dem von der Beschwerdeführerin gestellten Antrag handelt es sich um einen solchen auf Verbesserung des Vorrückungsstic... mehr lesen...
A) Sachverhalt Der Beschwerdeführer steht seit Ablauf des 30. November 2003 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt als Professor (Verwendungsgruppe L1) im Bereich des Landesschulrates für Salzburg (im Folgenden kurz: LSR) verwendet worden. Mit Bescheid vom 8. März 1977 war sein Vorrückungsstichtag rechtskräftig mit 7. Jänner 1971 festgesetzt worden. Dabei waren unstrittig Studienzeiten vom 1. Juli 1967 bis 30. Juni 1971 und vom 1. Jänner 19... mehr lesen...
Index: E1EE2A E11401010E3R E05100000E6C10/07 Verwaltungsgerichtshof59/04 EU - EWR63/02 Gehaltsgesetz
Norm: 11992E048 EGV Art48;11997E039 EG Art39;11997E234 EG Art234;22002A0430(01) TransitAbk Schweiz Anh1 Art9 Z1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7 Abs1;31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art7 Abs4;62005CC0339 Zentralbetriebsrat LKH Tirol Schlussantrag;EG-Abk Schweiz 2002;GehG 1956 §113a Abs1... mehr lesen...