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E1ENorm
11992E048 EGV Art48;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* EU-Register: EU 2007/0005 29. Februar 2008 * EuGH-Zahl: C-332/07 * Vorabentscheidungsantrag mit 2006/12/0052 B 29. Februar 2008 zurückgezogenRechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Kommt dem Art. 9 Z. 1 im Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (kundgemacht im ABl. der EG L 114/6 vom 30. April 2002) unmittelbare Wirkung zu?
2. Ist die genannte Bestimmung dahin auszulegen, dass Beschäftigungszeiten, die in der Schweiz vor dem Inkrafttreten dieses Abkommens (am 1. Juni 2002) zurückgelegt wurden, für das berufliche Vorrücken in einer vergleichbaren Tätigkeit, die später in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt wird, unabhängig von ihrer zeitlichen Lagerung anzurechnen sind?
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120052.X01Im RIS seit
14.08.2007Zuletzt aktualisiert am
14.06.2017