Der Beschwerdeführer steht seit Ablauf des 30. Juni 1999 als Richter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis des Oberlandesgerichtes Wien als Disziplinargericht für Richter vom 8. Oktober 1998 wurde über ihn gemäß § 104 Abs. 1 lit. c des Richterdienstgesetzes, BGBl. Nr. 305/1961 (im Folgenden: RDG), die Disziplinarstrafe der Minderung der Bezüge verhängt, wobei gemäß § 106 Abs. 1 RDG die Dauer mit zwei Jahren und die Min... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §10 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §10 Abs3 idF 1977/662;PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;VwRallg;
Rechtssatz: Der Antrag des Beamten auf Anrechnung des Hemmungszeitraumes gemäß § 10 Abs. 3 GehG wurde am 23. Juni 2003 gestellt. Nach dem klaren Wortlaut des letzten Satzes des § 10 Abs. 3 GehG wird eine Anrechnung de... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin, deren Dienststelle das Naturhistorische Museum ist, steht seit 1. Mai 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ging unmittelbar ab dem 3. Oktober 1979 ein Vertragsbediensteten-Verhältnis voraus, in dem die Beschwerdeführerin zunächst in der Entlohnungsgruppe b (bis 31. Juli 1988) stand. Während ihrer Verwendung als Vertragsbedienstete begann die Beschwerdeführerin (soweit dies ... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: DVG 1984 §8 Abs1;EKUG 1989;GehG 1956 §10 Abs1 Z3;GehG 1956 §10 Abs1 Z4;GehG 1956 §12 Abs1;GehG 1956 §12 Abs2 Z1;GehG 1956 §12 Abs4 Z1;GehG 1956 §12 Abs4 Z2;GehG 1956 §12 Abs4 Z3;GehG 1956 §12 Abs5;MSchG 1979;
Rechtssatz: Die vom § 12 Abs 4 Z 2 zweiter Tatbestand GehG (Karenzurlaube nach dem MSchG und EKUG) erfaßten Zeiten werden vo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberlehrerin für Werkerziehung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Ihre Dienststelle ist die Allgemeine Sonderschule XY. Bis 8. April 1991 war die Beschwerdeführerin im Anschluß an einen Mutterschaftskarenzurlaub im Karenzurlaub. Mit Eingabe vom 26. Februar 1991 ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung einer Teilbeschäftigung im Ausmaß von 10 Wochenstunden bis auf weiteres. Der Bezirksschulrat XY legte dieses A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §10 Abs1 Z1GehG 1956 §10 Abs3GehG 1956 §55 Abs3GehG 1956 §6 Abs1GehG 1956 §6 Abs3VwRallg
Rechtssatz: Die
Norm: des § 55 Abs 3 zweiter Satz GehG besagt nur, daß als Schuljahr der Zeitraum vom 1. September bis 31. August gilt. Diese Definition bezieht sich nach ihrer Stellung ausschließlich auf die Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 10 Abs 1 ... mehr lesen...