Begründung: Herzog P***** J***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 16 Grundbuch *****. Er schloss als Dienstbarkeitsgeber - vertreten durch den mit der am 21. 2. 2003 ausgestellten Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Dipl.-Ing. Stefan S***** - mit der antragstellenden Marktgemeinde M***** als Dienstbarkeitsnehmerin den Dienstbarkeitsbestellungs- und Auflösungsvertrag vom 29. 7./2. 8. 2005. Der Liegenschaftseigentümer räumte der Marktgemeinde in Vertragspunkt III. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1HGB §54UGB §54ZPO §503 Z4 E4c22
Rechtssatz: Beim Umfang der Handelsvollmacht kommt es in erster Linie auf die Branchenüblichkeit an, deren Ausmittlung (allenfalls durch ein Sachverständigengutachten) Tatfrage ist. Entscheidungstexte 1 Ob 618/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 1 Ob 618/91 Veröff: WoBl 1992,121 (Call) 2 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1ABGB §1029 A2HGB §54UGB §54
Rechtssatz: Die Frage der Ungewöhnlichkeit eines Geschäftes ist nach den örtlichen, zeitlichen und branchenmäßigen Anschauungen zu beurteilen. Die Grenze zur Ungewöhnlichkeit kann nicht bloß unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der vertragsmäßigen Erfüllung geprüft werden, vielmehr müssen auch die mit dem Geschäft verbundenen Risken und die Folgen allenfalls auftretender Hindernisse bei der Erfü... mehr lesen...
Norm: ABGB §1008GBG §31 Abs6UGB §54
Rechtssatz: Lautet die Vollmacht nicht auf das bestimmte Geschäft, so muss sie neben dem Erfordernis, dass sie nicht älter als drei Jahre sein darf, mit Rücksicht auf die Bestimmungen des § 1008 ABGB vom Vollmachtgeber bei der Veräußerung von Liegenschaften auf diese Gattung der Geschäfte ausdrücklich ausgestellt sein. Bei Schenkungen ist eine besondere auf das einzelne Geschäft ausgestellte Vollmacht notwend... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A1HGB §54KSchG §10 Abs1UGB §54
Rechtssatz: Der Bevollmächtigte ist zu allen Handlungen ermächtigt, welche nach dem Geschäftsgebrauch oder nach den Umständen des Falles in den Bereich des aufgetragenen Geschäftes gehören oder anders ausgedrückt, welche die Vornahme eines derartigen Geschäftes gewöhnlich mit sich bringt, wobei das "gewöhnliche" nicht zu eng aufgefasst werden darf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...