1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 EStG 1988 §6 UGB EStG 1988 § 4 heute EStG 1988 § 4 gültig ab 28.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2022 EStG 1988 § 4 gültig von 20.07.2022 bis 27.10.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 51 Abs 3 des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes (Postmarktgesetz - PMG), BGBl I Nr 123/2009 idF BGBl I Nr 111/2010, aufgetragen, den festgestellten Mangel, als Postdiensteanbieter keine Anzeige nach § 25 PMG erstattet zu haben, dadurch abzustellen, dass die von ihr erbrachten Postdienste der Regulierungsbehörde bis längstens 31. August 2011 anzuzeigen sind. Die belangte Behörde stellte in sach... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung91/02 Post
Norm: GewO 1994 §94 Z63;PostmarktG 2009 §24 Abs2;PostmarktG 2009 §3 Z2;UGB §407; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/03/0202 E 24. September 2014 RS 9 Stammrechtssatz Da nach § 24 Abs 2 PostmarktG 2009 auf die Anbieter von Postdiensten die GewO 1994 keine Anwendung findet, besteht kein rechtlicher Widerspruch zwischen einer nach der GewO 1994 erteilten Bewi... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung91/02 Post
Norm: GewO 1994 §94 Z63;PostmarktG 2009 §24 Abs2;PostmarktG 2009 §3 Z2;UGB §407;
Rechtssatz: Da nach § 24 Abs 2 PostmarktG 2009 auf die Anbieter von Postdiensten die GewO 1994 keine Anwendung findet, besteht kein rechtlicher Widerspruch zwischen einer nach der GewO 1994 erteilten Bewilligung für das reglementierte Speditionsgewerbe (über das die bf Partei ver... mehr lesen...
A. Sachverhalt 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei (mit Sitz an einer näher angegebenen Adresse in Österreich) gemäß § 51 Abs 3 des Bundesgesetzes über die Regulierung des Postmarktes (Postmarktgesetz - PMG), BGBl I Nr 123/2009 idF BGBl I Nr 111/2010, aufgetragen, den festgestellten Mangel, als Postdiensteanbieter keine Anzeige nach § 25 PMG erstattet zu haben, dadurch abzustellen, dass die von ihr erbrachten Postdienste der belangten Regu... mehr lesen...