Norm: HGB §377 BHGB §377 CHGB §377 FUGB §377 FUGB §377 Abs2
Rechtssatz: Die gesetzliche Fiktion der Genehmigung einer Ware durch Unterlassung der unverzüglichen Anzeige tritt ohne Rücksicht auf den Parteiwillen in Kraft und bedeutet nicht nur den Verlust von Gewährleistungsansprüchen, sondern aller aus dem Mangel der Ware abgeleiteten Rechte, insbesondere also auch von Schadenersatzansprüchen (EvBl 1957/43 ua; Hämmerle, Handelsrecht 2.Auflage I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IbHGB §377 FUGB §377 FUGB §377 Abs2
Rechtssatz: Mit der Versäumung der sofortigen Mängelrüge hat der Käufer nicht nur den Anspruch auf Gewährleistung, sondern auch den Anspruch auf Schadenersatz verloren. Entscheidungstexte 7 Ob 502/56 Entscheidungstext OGH 17.10.1956 7 Ob 502/56 Veröff: EvBl 1957/43 S 73 2 Ob 17/59 Ents... mehr lesen...