Norm
ABGB §1295 IbRechtssatz
Mit der Versäumung der sofortigen Mängelrüge hat der Käufer nicht nur den Anspruch auf Gewährleistung, sondern auch den Anspruch auf Schadenersatz verloren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0022870Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019