Norm: UGB §18
Rechtssatz: Die Verwendung des Bildzeichens „*" wird der Namensfunktion einer Firma nicht gerecht. Eintragungsfähig sind lediglich aussprechbare Buchstabenfolgen, wozu etwa auch ein „&" oder „+" gehörten, aber auch eindeutig benennbare Satzzeichen wie etwa ein „!", „?" oder „:". Der Firmenwortlaut muss aussprechbar sein. Die Bildzeichen müssen eine Namensfunktion erfüllen und somit kennzeichnungsgeeignet sein. Beim verwendeten... mehr lesen...
Norm: UGB §18
Rechtssatz: Bei zusammengesetzten Firmenwortlauten entscheidet der Gesamteindruck, nicht eine zergliedernde Betrachtung. Mehrdeutigkeit geht zu Lasten des die Firma Führenden. Entscheidungstexte 6 Ob 188/07a Entscheidungstext OGH 13.09.2007 6 Ob 188/07a Veröff: SZ 2007/146 6 Ob 30/13z Entscheidungstext OGH 06.06.2013 ... mehr lesen...
Norm: UGB §18
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schreibweise im Firmenbuch, etwa auf bestimmte Schriftzüge. Entscheidungstexte 6 Ob 188/07a Entscheidungstext OGH 13.09.2007 6 Ob 188/07a Beisatz: Hier: Der Umstand, dass das Wort „Managementkompetenz" zwar zusammengeschrieben werden soll, wobei das „K" in „Kompetenz" ein Großbuchstabe sein soll, reicht zur erfo... mehr lesen...
Norm: HGB §18HGB §22HGB §24UGB §18
Rechtssatz: Der Grundsatz der Firmenwahrheit gilt nur bei der Neubildung einer Firma, nicht aber bei der abgeleiteten Firma. Den in der Täuschung des Publikums liegenden Nachteil hat der Gesetzgeber zwecks Erhaltung der Firma hingenommen. Entscheidungstexte 6 Ob 106/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 6 Ob 106/74 Veröff: SZ 47/90 = EvBl 1975/48 S... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5HGB §17UGB §18
Rechtssatz: Abgesehen von § 5 GmbHG, sind auch auf die Firma einer GmbH die firmenrechtlichen Vorschriften des HGB anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 174/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 174/70 Veröff: GesRZ 1972,24 5 Ob 204/71 Entscheidungstext OGH 18.08.1971 5 Ob 204/71 Veröff: HS 8031(2) ... mehr lesen...