Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die im Instanzenzug ergangenen Bescheide fordern vom bf. Kreditinstitut für Verträge "auf Zurverfügungstellung von einmal ausnützbaren Krediten" (meist auf Kontokorrentbasis) gemäß §33 TP19 GebührenG eine Rechtsgebühr in Höhe von 0,8 vH der Kreditsumme. Entgegen der Annahme des Kreditinstitutes könne die Befreiungsbestimmung des §14 WohnungsverbesserungsG für Kreditverträge nicht in Anspruch genommen werden, da sie nur von Darlehen spreche, das GebührenG ab... mehr lesen...
Index: 98 Wohnbau98/02 Wohnungsverbesserung, Startwohnungen, Beihilfen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5ABGB §983GebührenG 1957 §33 TP19WohnungsverbesserungsG §6, §6a, §14
Rechtssatz: WohnungsverbesserungsG; Vorschreibung einer Rechtsgebühr an Kreditinstitut für Verträge "auf Zurverfügungstellung von einmal ausnützbaren Krediten"; Verletzung im Gleichheits- und im Eigentumsrecht durch gleichheitswidrige bz... mehr lesen...