Entscheidungen zu § 947 ABGB

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TE UVS Steiermark 2007/11/30 47.11-9/2007

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 10.01.2007, GZ: 9.10/51-B/06, wurde Frau R V (im Folgenden Berufungswerberin) verpflichtet, zu den dem Sozialhilfeverband Voitsberg ab 06.02.2006 entstehenden Kosten der stationären Pflege von Frau S B im Seniorenzentrum B, S 4, B, ab 06.02.2006 bis auf weiteres einen Kostenersatz von ? 57,07 zu bezahlen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die Erstbehörde aus, dass die täglichen Kosten für die stationäre Unterbringung, Verpflegu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.11.2007

RS UVS Steiermark 2007/11/30 47.11-9/2007

Rechtssatz: Hat der Hilfeempfänger Vermögen verschenkt und reicht sein Vermögen bzw Einkommen nicht aus, um die Unterkunfts- und Verpflegskosten in einem Heim zur Gänze zu bezahlen, besteht im Aufwandersatzverfahren zwar nach § 947 ABGB die Möglichkeit, vom Geschenknehmer die gesetzlichen Zinsen (derzeit 4 % vom Wert des Geschenkes) zu fordern. Im gegenständlichen Fall bestand diese Möglichkeit jedoch nicht mehr, da der Geschenknehmer zusammen mit seiner Frau die von der Hilfeempfängerin g... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.11.2007

RS UVS Steiermark 2006/06/06 47.11-4/2006

Rechtssatz: Der gegenüber der Hilfeempfängerin unterhaltspflichtige Sohn wandte gegen die Vorschreibung des Aufwandersatzes für ihre stationäre Pflege ein, dass seine Mutter ihrem Enkel die Hälfte des Doppelwohnhauses geschenkt habe. Jedoch konnte dieser Enkel nicht als Geschenknehmer im Sinne des § 28a Stmk SHG zum Aufwandersatz herangezogen werden, da die Schenkung laut Notariatsakt nicht innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Eintritt der Hilfeempfängerin ins Pflegeheim erfolgte. Somi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.06.2006

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