Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Gestützt auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG begehrt die Antragstellerin "1. die Aufhebung der Wörter des §10 Abs2 Satz 1 WEG BGBl I Nr 70/2002 in der geltenden Fassung BGBl I Nr 30/2012 'im Fall des §9 Abs2 Z2 nur innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Bewilligung der Einverleibung von Wohnungseigentum und'; 2. in eventu die Aufhebung des gesamten §10 Abs2 WEG in der geltenden Fassung sowie 3. in eventu die Aufhebung des gesamten Bundesgesetz über das W... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdWohnungseigentumsG 2002 §9 Abs2, §10 Abs2StGG Art5ABGB §878VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch eine Regelung im WohnungseigentumsG; Geltendmachung der gerichtlichen Nutzwertfestsetzung innerhalb einer Einjahresfrist bei einer Abweichung des (privaten) Nutzwertgutachtens von 3 % vo... mehr lesen...