Entscheidungen zu § 825 ABGB

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vfgh Beschluss 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.04.2022

RS Vfgh 2022/4/29 G80/2022 ua, A9/2022

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.04.2022

TE Vfgh Erkenntnis 1998/3/12 B299/98

Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Palais Fanto Verwaltungsgesellschaft m.b.H, welche Miteigentümerin der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden, ist. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine weitere Gesellschaft m.b.H als Mehrheitseigentümerin sowie andere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liege... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.03.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B1942/97

Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der P F Verwaltungsgesellschaft mbH, welche Miteigentümerin der Liegenschaft in ... Wien, ..., ist. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine weitere Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie andere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1998/2/24 B513/97

Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer ist Miteigentümer der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden. Mit seinem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie weitere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbunden ist. Die Mehrheitseigentümerin der Liege... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.02.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1997/12/10 B5012/96

Entscheidungsgründe: 1.1.1. Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft in 1040 Wien, Argentinierstraße 42, EZ 35, KG Wieden. Mit ihrem Anteil an dieser Liegenschaft ist das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden. Die übrigen Miteigentümer sind eine Gesellschaft mbH als Mehrheitseigentümerin sowie weitere Miteigentümer, mit deren Anteilen an der Liegenschaft das Wohnungseigentum an bestimmten Wohnungen verbunden ist. Die Mehrheitseigentümerin der Li... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 10.12.1997

RS Vfgh 1997/12/10 B5012/96 - B1942/97, B513/97, B299/98

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktWohnungseigentumsG 1975 §1Wr BauO 1930 §129ABGB §825
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch verfassungswidrige Gesetzesauslegung bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe wegen Nichtbefolgung eines baupolizeilichen Beseitigungsauftrags über die Miteigentümerin einer Liegenschaft hinsichtlich eines nicht in ihrem Wohnungseigentum stehenden Teils ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.12.1997

TE Vfgh Erkenntnis 1989/6/16 G176/88

Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B44/88 eine Beschwerde gegen den Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 22. September 1987 anhängig, mit welchem H K gemäß §§4 Abs1 und 5 des Schischulgesetzes, LGBl. für Vorarlberg Nr. 39/1984, die Bewilligung zur Führung der Schischule Mellau mit dem Standort/Schischulgebiet Mellau in der Gemeinde Mellau erteilt wurde. Der diesem Bescheid zugrundeliegende Antrag wurde von H K direkt bei der Vorarlberger ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 16.06.1989

RS Vfgh 1989/6/16 G176/88

Index: L7 WirtschaftsrechtL7050 Schischule
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätStGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung / GesetzMRK Art11ABGB §§825 ffABGB §§830 ffVlbg SchischulG §4Vlbg SchischulG §5Vlbg SchischulG §7Vlbg SchischulG §8Vlbg SchischulG §9ABGB §1175
Leitsatz: Keine iS des Art18 B-VG hinreichende Determinierung des Vbg. SchischulG für die Rechtsbeziehungen der Inhaber einer Schischulbewilligung, die gemeinsam die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.1989

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